| The CFA-countries ("Communauté Financière Africaine")
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Am 1. Januar 1999 werden die nationalen Waehrungen von elf Mitgliedstaaten durch den Euro ersetzt. Die Gemeinschaft hat dann die alleinige Kompetenz fuer die Waehrungs- und Wechselkursfragen dieser elf Laender: Jedes Abkommen mit Drittlaendern ueber Waehrungs- oder Wechselkursfragen muss diese neuen Verhaeltnisse beruecksichtigen. Was wird also nach diesem Zeitpunkt aus den Abkommen, die derzeit die Konvertibilitaet des CFA-Francs und des Komoren-Francs garantieren? Und vor allem, wird die Aufrechterhaltung dieser Abkommen sich auf die einheitliche Waehrungs- und Wechselkurspolitik der Eurozone auswirken?
Der Rat hat beschlossen, dass diese Abkommen die Waehrungspolitik der Eurozone nicht betreffen und beibehalten werden koennen. Aber die Gemeinschaft muss regelmaessig ueber ihre Umsetzung und geplante Abaenderungen informiert werden. Wenn diese Abaenderungen die Natur oder Tragweite der Abkommen betreffen, muessen sie zunaechst vom Rat genehmigt werden, der auf Empfehlung der Kommission und nach Konsultation der Europaeischen Zentralbank (EZB) entscheidet.
Frankreich hat mehrere Abkommen mit der Westafrikanischen Wirtschafts- und Waehrungsunion (UEMOA), der Zentralafrikanischen Wirtshafts- und Waehrunggemeinschaft (CEMAC) und den Komoren geschlossen. Darin wird fuer den CFA-Franc (der von der Zentralbank der westafrikanischen und der Zentralbank der zentralafrikanischen Staaten ausgegeben wird) und den Komoren-Franc (ausgegeben von der Zentralbank der Komoren) eine feste Paritaet zum franzoesischen Franc festgelegt. Die Garantie der Konvertabilitaet des CFA- und des Komoren-Francs beruht auf einer Haushaltszusage des franzoesisches Schatzamtes: Jede der betroffenen Zentralbanken fuehrt ein Verrechnungskonto bei dieser Behoerde und darf dafuer prinzipiell unbegrenzt ueberziehen. Im Gegenzug sind die Zentralbanken gehalten, mindestens 65% ihrer Waehrungsreserven auf ihr Verrechnungskonto einzuzahlen. Diese Abkommen, betont die franzoesische Regierung, habe keine erheblichen finanziellen Folgen fuer Frankreich. Die Banque de France wiederum, die ab dem 1. Januar 1999 Bestandteil des Europaeischen System der Zentralbanken (ESZB) sein wird, ist nicht gehalten, die Konvertibilitaet des CFA- und des Komoren-Francs zu garantieren. Die Beibehaltung der derzeitigen Vertraege duerfte sich also nicht weiter auf das Funktionieren der WWU auswirken.
Folglich praezisiert der Rat in seiner Entscheidung, dass Frankreich diese Abkommen nach dem Ersatz des franzoesischen Francs durch den Euro beibehalten darf und die Unterzeichnerlaender weiterhin fuer deren Umsetzung zustaendig sind. Allerdings muss Frankreich die Kommission und den Wirtschafts- und Finanzausschuss ueber diese Umsetzung und alle Entwicklungen informieren, die sich auf das Funktionieren der Einheitlichen Wahrungs- und Wechselkurspolitik auswirken koennten. Es muss sie auch im voraus ueber jede Abaenderung der bestehenden Abkommen informieren, insoweit dadurch nicht die Natur oder Tragweite dieser Abkommen veraendert wird. Sollte dies der Fall sein, muessen die franzoesischen Behoerden den obengenannten Stellen ihren Plan vorlegen, den der Rat auf Empfehlung der Kommission und nach Konsultation der EZB billigen muss. Die franzoesischen Behoerden sind verpflichtet, den Wirtschafts- und Finanzausschuss im voraus ueber jede Aenderung der Paritaet zwischen dem Euro und dem CFA- und dem Komoren-Franc zu unterrichten.
Bei Beachtung dieser veraenderten Vorgehensweise haelt der Rat die Fortfuehrung dieser Abkommen fuer sinnvoll, was im uebrigen dem Wunsch Frankreichs und der afrikanischen Unterzeichnerlaender entrspricht.
© InfoEuro n.11/98
Article sent by Michele Speciale, Italy
Afrika: Euro ohne Auswirkung auf CFA-Franc
02.10.98 (FOCUS): Die Europäische Union hat die 14 Länder der
afrikanischen CFA-Währungszone am Donnerstag
wegen der Kopplung an die europäische
Einheitswährung erneut beruhigt. Die Finanzminister
dieser Zone waren am Donnerstag in Anwesenheit
des österreichischen Finanzministers Rudolf
Edlinger, der zur Zeit den Vorsitz beim Rat der
EU-Finanz- und Wirtschaftsminister innehat, zu
ihrem Halbjahrestreffen in Paris
zusammengekommen.
In einer im Anschluß an das Treffen verbreiteten
Erklärung heißt es: "Der Übergang zum Euro wird
keine Auswirkung auf den Wert des CFA-Franc
sowie den komorischen Franc haben, deren Parität
mit dem Euro sich rechnerisch von der Parität
ableiten wird, die am 1. Januar (1999) zwischen
französischem Franc und Euro festgesetzt wird, und
er verändert nicht die Abkommen der
Währungskooperation, die Frankreich an die
afrikanischen Staaten der Franc-Zone binden." Die
Europäische Zentralbank habe der Kopplung des
CFA-Franc an den Euro zugestimmt, erklärte
Strauss-Kahn.
Wird es den Euro auch in den Überseegebieten und ehemaligen
Kolonien der europäischen Mitgliedstaaten geben?
Ja, die neue Währung wird es rund um den Erdball geben. Der Euro wird sozusagen
eine "Weltwährung", da viele Mitgliedsländer der Europäischen Union noch immer
ganz besondere Beziehungen zu ihren Überseegebieten und ehemaligen Kolonien
pflegen.
Jedoch wird es unterschiedliche Regelungen geben: Einige Gebiete werden ihre
Währungen einfach an den Euro ankoppeln; das gilt für die 15 afrikanischen Staaten
der CFA-Zone ebenso wie für Neukaledonien und Französisch-Poynesien im
Südpazifik. In anderen Teilen der Welt wird der Euro sogar teilweise zu den gleichen
Konditionen eingeführt wie in den Mutterländern, wie etwa im Indischen Ozean
(Réunion), in Südamerika (Französisch-Guayana) oder in der Karibik (z.B.
Guadeloupe).
Wenn sich Großbritannien und Dänemark zukünftig dafür entscheiden sollten, den
Euro einzuführen, werden auch die Menschen in Grönland, auf St.Helena und auf
den Falkland-Inseln in der neuen Währung bezahlen. Die einzigen Ausnahmen im
weltweiten Euro-Land sind Aruba und die Niederländischen Antillen, die auch
weiterhin ihre eigenen Währungen behalten werden.
Was geschieht genau mit den afrikanischen Staaten, deren CFA-Franc an den Euro gekoppelt wird?